Diese Hinweise erläutern den Umgang mit Verpackungen, Transportmaterialien und nicht mehr verwendbaren Produkten von invnexa. Sie gelten insbesondere für Gewächshäuser, Tischtennisplatten, Pavillons, Bistrosets, Werkbänke, Werkzeugkisten, Werkzeugwagen, Sessel, Carports, Esstische, Essstühle und Bartisch-Sets.
Die konkreten Kennzeichnungen auf dem Produkt, der Verpackung und in der mitgelieferten Anleitung sind vorrangig zu beachten.
1. Grundsatz der getrennten Entsorgung
Verpackungen und ausgediente Produkte sollten nach Möglichkeit getrennt nach ihren jeweiligen Materialien entsorgt werden.
Eine getrennte Sammlung ermöglicht es, wiederverwertbare Materialien dem Recycling zuzuführen und die Menge nicht verwertbarer Abfälle zu reduzieren.
Bitte beachten Sie die Entsorgungs- und Sortiervorgaben Ihrer Gemeinde oder des örtlich zuständigen Entsorgungsbetriebs.
2. Versandverpackungen
Produkte können abhängig von Größe, Gewicht und Empfindlichkeit in einem oder mehreren Kartons geliefert werden.
Zu den verwendeten Verpackungsmaterialien können gehören:
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Karton und Papier,
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Kunststofffolien,
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Kunststoffpolster,
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Schaumstoff,
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Umreifungsbänder,
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Holz- oder Faserplatten,
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Metallklammern,
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Kantenschutzmaterialien.
Entfernen Sie Versandetiketten und personenbezogene Angaben nach Möglichkeit, bevor Sie die Verpackung entsorgen.
3. Karton und Papier
Saubere Kartons, Papierfüllungen und Papieranleitungen können grundsätzlich über die örtliche Altpapiersammlung entsorgt werden.
Stark verschmutzte, durchnässte oder mit anderen Materialien fest verbundene Bestandteile können möglicherweise nicht als Altpapier verwertet werden. Beachten Sie hierzu die örtlichen Vorgaben.
Große Kartons sollten vor der Entsorgung flach zusammengelegt oder zerkleinert werden, soweit dies sicher möglich ist.
4. Kunststoffverpackungen
Kunststofffolien, Kunststoffbeutel, Polstermaterialien und andere Kunststoffverpackungen sollten getrennt von Papier- und Kartonverpackungen gesammelt werden.
Die richtige Entsorgungsart richtet sich nach dem örtlichen Sammelsystem und der Kennzeichnung des Materials.
Verpackungsfolien dürfen nicht in die Hände von Kindern gelangen. Entfernen und entsorgen Sie diese unmittelbar nach dem Auspacken, sofern sie nicht für eine mögliche Rücksendung benötigt werden.
5. Schutzmaterialien und Schaumstoffe
Schaumstoff, Kantenschutz und andere Polstermaterialien schützen Produkte während des Transports.
Wenn eine Rückgabe, Reklamation oder Ersatzteillieferung erforderlich sein könnte, sollten die Schutzmaterialien zunächst aufbewahrt werden. Sie können für einen sicheren Rücktransport benötigt werden.
Nach Abschluss der Prüfung können nicht mehr benötigte Materialien entsprechend den örtlichen Vorgaben entsorgt werden.
6. Verpackung bei Transportschäden
Wenn die Verpackung bei der Zustellung beschädigt ist, entsorgen Sie sie nicht unmittelbar.
Bewahren Sie nach Möglichkeit folgende Bestandteile bis zum Abschluss der Reklamationsprüfung auf:
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Außenverpackung,
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Innenverpackung,
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Polstermaterial,
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Versandetikett,
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beschädigte Transportteile.
Fotografieren Sie die Verpackung und den festgestellten Schaden. Diese Informationen können dabei helfen, den Transportverlauf und die Ursache der Beschädigung zu beurteilen.
Weitere Informationen finden Sie in der Richtlinie „Reklamation und beschädigte Ware“.
7. Rücknahme von Verpackungs- und Transportmaterialien
Verpackungs- und Transportmaterialien können nach vorheriger Abstimmung zurückgenommen und einer geeigneten Verwertung zugeführt werden.
Eine automatische Mitnahme bei jeder Zustellung ist nicht vorgesehen. Wenn Sie eine Rücknahme wünschen, wenden Sie sich bitte vorab an den Kundenservice, damit geprüft werden kann, welche Möglichkeit für das betreffende Material besteht.
Alternativ können Verpackungen über die örtlich vorgesehenen Sammel- und Recyclingwege entsorgt werden.
8. Paletten und größere Transportmaterialien
Falls eine Lieferung ausnahmsweise auf einer Palette oder mit größeren Transporthilfen erfolgt, entsorgen oder beschädigen Sie diese nicht, solange eine Rückgabe, Abholung oder Reklamation noch geprüft wird.
Eine Rücknahme kann nach vorheriger Vereinbarung organisiert werden. Wenn keine Rücknahme vereinbart wurde, beachten Sie bitte die örtlichen Vorgaben für Holz, Kunststoff oder andere Palettenmaterialien.
Verbrennen Sie behandeltes, beschichtetes oder nicht eindeutig identifizierbares Holz nicht im privaten Haushalt.
9. Entsorgung von Möbeln
Sessel, Esstische, Essstühle, Bistrosets und Bartisch-Sets bestehen häufig aus mehreren Materialien.
Dazu können gehören:
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Holz,
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Metall,
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Kunststoff,
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Glas,
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Textilien,
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Polster- und Schaumstoffe.
Wenn das Produkt nicht mehr verwendet, repariert oder weitergegeben werden kann, sollte es nach Möglichkeit demontiert und nach Materialien getrennt werden.
Große Möbelstücke können entsprechend den örtlichen Vorgaben über den Wertstoffhof, die kommunale Sperrmüllsammlung oder andere zugelassene Annahmestellen entsorgt werden.
10. Entsorgung von Gartenkonstruktionen
Gewächshäuser, Pavillons und Carports können aus Metallprofilen, Kunststoffplatten, Glas, Textilien, Verbindungselementen und anderen Materialien bestehen.
Vor der Demontage:
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sichern Sie bewegliche oder instabile Bauteile,
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entfernen Sie lose Dach- und Seitenelemente,
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beachten Sie die ursprüngliche Montageanleitung,
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tragen Sie geeignete Schutzausrüstung,
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lassen Sie große oder schwere Bauteile nicht unkontrolliert herabfallen.
Glas, Metall, Kunststoffplatten und behandeltes Holz müssen entsprechend ihrer Materialart und den örtlichen Vorgaben entsorgt werden.
Bauteile mit scharfen Kanten sollten so gesichert werden, dass bei Transport und Entsorgung keine Verletzungsgefahr entsteht.
11. Tischtennisplatten
Tischtennisplatten können aus Holzwerkstoffen, Metall, Kunststoff, Beschichtungen, Rollen und Verbindungselementen bestehen.
Vor der Entsorgung sollte die Platte nach Möglichkeit sicher zusammengeklappt, gegen unbeabsichtigtes Öffnen gesichert oder fachgerecht demontiert werden.
Rollen, Metallrahmen, Kunststoffteile und Plattenmaterialien sollten entsprechend den örtlichen Sammelvorgaben getrennt entsorgt werden.
Eine Tischtennisplatte darf nicht ungesichert an öffentlichen Sammelstellen oder im frei zugänglichen Außenbereich abgestellt werden.
12. Werkbänke, Werkzeugkisten und Werkzeugwagen
Werkbänke, Werkzeugkisten und Werkzeugwagen bestehen überwiegend aus Metall, Holzwerkstoffen, Kunststoff oder einer Kombination dieser Materialien.
Vor der Entsorgung:
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entfernen Sie sämtliche Werkzeuge und persönlichen Gegenstände,
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leeren Sie Schubladen und Ablagefächer,
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sichern Sie Rollen und bewegliche Teile,
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entfernen Sie Öl, Schmierstoffe oder chemische Rückstände,
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trennen Sie abnehmbare Materialien, soweit dies sicher möglich ist.
Öle, Lacke, Lösungsmittel und andere chemische Stoffe dürfen nicht über den Hausmüll oder das Abwasser entsorgt werden. Wenden Sie sich dafür an eine geeignete kommunale Schadstoffsammelstelle.
13. Weiterverwendung und Reparatur
Bevor ein Produkt entsorgt wird, kann geprüft werden, ob:
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einzelne Bauteile ersetzt werden können,
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eine Reparatur möglich ist,
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das Produkt weitergegeben werden kann,
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noch verwendbare Materialien getrennt genutzt werden können.
Verwenden Sie beschädigte sicherheitsrelevante Bauteile nicht weiter. Dies betrifft insbesondere tragende Rahmen, Verriegelungen, Verankerungen, Rollen, Bremsen und Verbindungselemente.
Bei einer Ersatzteilanfrage können Sie sich unter Angabe der Bestellnummer, Artikelbezeichnung und Teilenummer an contact@invnexa.com wenden.
14. Elektrische Bauteile und Batterien
Sofern ein Produkt elektrische Komponenten, Leuchten, Batterien oder Akkus enthält, sind die Kennzeichnungen und Entsorgungshinweise des jeweiligen Produkts zu beachten.
Elektrische oder elektronische Bestandteile, die mit dem Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne gekennzeichnet sind, dürfen nicht über den unsortierten Hausmüll entsorgt werden.
Herausnehmbare Batterien und Akkus sollten vor der Entsorgung des Produkts entfernt und getrennt bei einer geeigneten Sammelstelle abgegeben werden, soweit dies ohne Beschädigung und entsprechend der Anleitung möglich ist.
Beschädigte, verformte oder auslaufende Batterien dürfen nicht weiterverwendet werden. Beachten Sie beim Transport und bei der Abgabe die Sicherheitshinweise der örtlichen Sammelstelle.
15. Persönliche Daten auf Produkten und Verpackungen
Entfernen oder unkenntlich machen Sie vor der Entsorgung personenbezogene Informationen.
Dies betrifft insbesondere:
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Versandetiketten,
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Rechnungen und Lieferscheine,
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Rücksendeunterlagen,
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handschriftliche Kontaktdaten,
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andere Dokumente mit Namen, Anschrift oder Bestellnummer.
Papierdokumente mit personenbezogenen Daten sollten sicher vernichtet werden.
16. Keine Entsorgung in der Umwelt
Produkte, Bauteile und Verpackungen dürfen nicht in der freien Natur, auf öffentlichen Flächen oder an nicht zugelassenen Sammelstellen zurückgelassen werden.
Dies gilt insbesondere für:
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Kunststofffolien,
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Schaumstoffe,
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beschichtete Platten,
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Metallteile,
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Glas,
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behandeltes Holz,
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Textilien und Polstermaterialien,
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Öle und chemische Rückstände.
Bei Unsicherheit über die richtige Entsorgungsart wenden Sie sich bitte an den örtlichen Entsorgungsbetrieb oder eine kommunale Beratungsstelle.
17. Kontakt
Bei Fragen zur Rücknahme von Verpackungs- oder Transportmaterialien erreichen Sie uns unter:
E-Mail: contact@invnexa.com
Telefon: +1 (360) 627-4837
Servicezeiten: Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:30 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr, jeweils mitteleuropäische Zeit (CET), ausgenommen gesetzliche Feiertage.
Weitere Informationen zur Aufbewahrung beschädigter Verpackungen finden Sie in der Richtlinie „Reklamation und beschädigte Ware“. Hinweise zur sicheren Demontage und Verwendung finden Sie unter „Montage, Nutzung und Produktsicherheit“. Informationen zur Verarbeitung von Daten auf Versandetiketten und Rücksendeunterlagen finden Sie in der Datenschutzerklärung.