Gewährleistung und Mängelrechte

Diese Regelungen informieren über die gesetzlichen Rechte bei mangelhaften Waren, die bei invnexa bestellt wurden. Sie gelten für alle angebotenen Produktgruppen, darunter Gewächshäuser, Tischtennisplatten, Pavillons, Bistrosets, Werkbänke, Werkzeugkisten, Werkzeugwagen, Sessel, Carports, Esstische, Essstühle und Bartisch-Sets.

invnexa bietet keine zusätzliche freiwillige kommerzielle Garantie an. Die gesetzlichen Gewährleistungs- und Mängelrechte der Verbraucher bleiben davon unberührt.

1. Gesetzliche Gewährleistung

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Mängelhaftung.

Bei neuen Waren beträgt die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche grundsätzlich zwei Jahre ab Übergabe der Ware. Gesetzlich vorgesehene längere Fristen und zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.

Die gesetzliche Gewährleistung gilt unabhängig vom freiwilligen 30-tägigen Rückgaberecht und vom gesetzlichen 14-tägigen Widerrufsrecht.

2. Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie

Die gesetzliche Gewährleistung betrifft Mängel, die bei der Übergabe der Ware bereits vorhanden waren oder deren Ursache zu diesem Zeitpunkt bereits bestand.

Eine Garantie ist dagegen eine zusätzliche freiwillige Zusage, die über die gesetzlichen Rechte hinausgehen kann.

invnexa bietet keine solche zusätzliche kommerzielle Garantie an. Dies schränkt die gesetzlichen Ansprüche bei mangelhaften Waren nicht ein.

3. Wann liegt ein Sachmangel vor?

Ein Sachmangel kann insbesondere vorliegen, wenn die Ware bei der Übergabe:

  • nicht der vereinbarten Beschreibung entspricht,

  • nicht die vereinbarte Beschaffenheit besitzt,

  • nicht für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung geeignet ist,

  • nicht mit dem vereinbarten Zubehör geliefert wurde,

  • nicht mit den erforderlichen Montageanleitungen bereitgestellt wurde,

  • nicht die Eigenschaften aufweist, die bei vergleichbaren Waren üblich sind und erwartet werden können,

  • beschädigt, unvollständig oder nicht funktionsfähig ist.

Ob ein Sachmangel vorliegt, wird unter Berücksichtigung des konkreten Produkts, der Produktbeschreibung, des Lieferumfangs und der vorgesehenen Nutzung geprüft.

4. Maßgebliche Produktinformationen

Für die Beurteilung der vereinbarten Beschaffenheit sind insbesondere die zum Zeitpunkt der Bestellung bereitgestellten Produktinformationen maßgeblich.

Dazu gehören je nach Artikel:

  • Abmessungen und Gewicht,

  • Material und Farbe,

  • Belastbarkeit,

  • Lieferumfang,

  • vorgesehener Einsatzbereich,

  • Eignung für den Innen- oder Außenbereich,

  • Montageanforderungen,

  • Pflege- und Wartungshinweise,

  • Sicherheits- und Nutzungshinweise.

Geringfügige Abweichungen, die auf Bildschirmeinstellungen, Lichtverhältnisse oder natürliche Materialeigenschaften zurückzuführen sind, stellen nicht automatisch einen Sachmangel dar. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

5. Meldung eines Mangels

Wenn Sie einen möglichen Mangel feststellen, können Sie sich an unseren Kundenservice wenden:

E-Mail: contact@invnexa.com
Telefon: +1 (360) 627-4837

Servicezeiten: Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:30 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr, jeweils mitteleuropäische Zeit (CET), ausgenommen gesetzliche Feiertage.

Bitte geben Sie nach Möglichkeit Ihre Bestellnummer, die Artikelbezeichnung und eine genaue Beschreibung des Problems an.

Eine kurze Mitteilung unmittelbar nach der Entdeckung erleichtert die Prüfung. Gesetzliche Mängelrechte werden jedoch nicht allein deshalb ausgeschlossen, weil ein Verbraucher den Mangel nicht innerhalb einer von uns empfohlenen kurzen Frist meldet.

6. Benötigte Unterlagen

Für die Prüfung können folgende Informationen hilfreich sein:

  • Bestellnummer oder anderer Kaufnachweis,

  • Artikelbezeichnung,

  • Teilenummer des betroffenen Bauteils,

  • Beschreibung des Mangels,

  • Fotos des vollständigen Produkts,

  • Detailfotos der betroffenen Stelle,

  • Fotos der Verpackung und des Versandetiketts,

  • bei Funktionsproblemen ein aussagekräftiges Video,

  • bei montierten Produkten Fotos des Aufbaus.

Es werden nur Informationen angefordert, die für die Beurteilung und Bearbeitung des konkreten Mangels erforderlich sind.

Fehlende Fotos oder Videos führen nicht automatisch zum Verlust gesetzlicher Ansprüche. Wenn eine Beurteilung ohne weitere Informationen nicht möglich ist, kann sich die Bearbeitung bis zur Klärung verlängern.

7. Prüfung der Reklamation

Nach Eingang der erforderlichen Angaben wird die Reklamation normalerweise innerhalb von 1 bis 3 Werktagen geprüft.

Im Rahmen der Prüfung kann insbesondere festgestellt werden:

  • welches Bauteil betroffen ist,

  • ob eine Reparatur oder Ersatzteillieferung möglich ist,

  • ob eine Ersatzlieferung erforderlich ist,

  • ob die vollständige Ware zurückgesendet werden muss,

  • ob zusätzliche Informationen zur Montage oder Nutzung benötigt werden.

Die interne Prüfungszeit ist keine Verkürzung gesetzlicher Fristen. Ist eine technische oder logistische Abstimmung erforderlich, informieren wir über die nächsten Schritte.

8. Recht auf Nacherfüllung

Liegt ein Sachmangel vor, kann der Verbraucher im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen grundsätzlich Nacherfüllung verlangen.

Die Nacherfüllung kann erfolgen durch:

  • Beseitigung des Mangels oder

  • Lieferung einer mangelfreien Ware.

Bei Produkten, die aus mehreren Bauteilen bestehen, kann die Nacherfüllung durch die kostenlose Nachsendung des betroffenen Ersatzteils erfolgen, sofern dies eine angemessene und vollständige Behebung des Mangels ermöglicht.

Die gesetzlich zulässige Wahl der Art der Nacherfüllung bleibt bestehen. Eine gewählte Art kann nur unter den gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen verweigert werden, insbesondere wenn sie unmöglich oder im Vergleich zur anderen Lösung unverhältnismäßig wäre.

9. Kosten der Nacherfüllung

Bei einem anerkannten Sachmangel tragen wir die für die Nacherfüllung erforderlichen Kosten.

Hierzu können abhängig vom Einzelfall gehören:

  • Versandkosten für Ersatzteile,

  • Kosten einer Ersatzlieferung,

  • erforderliche Rücksendekosten,

  • erforderliche Abholkosten für große Produkte,

  • notwendige Transportkosten.

Für die Bearbeitung berechtigter gesetzlicher Mängelansprüche werden keine zusätzlichen Verwaltungs-, Bearbeitungs- oder Wiedereinlagerungsgebühren erhoben.

10. Große und mehrteilige Produkte

Bei Gewächshäusern, Carports, Pavillons, Tischtennisplatten, Werkbänken, Werkzeugwagen, Esstischen und anderen großen oder mehrteiligen Artikeln wird zunächst geprüft, ob der Mangel durch die Nachsendung eines einzelnen Bauteils vollständig behoben werden kann.

Bitte verwenden Sie bei der Meldung nach Möglichkeit die Teilenummer aus der Montageanleitung. Dies erleichtert die eindeutige Zuordnung.

Ist die Rückgabe des vollständigen Produkts erforderlich, kann eine Abholung vereinbart werden. Die Ware muss zum abgestimmten Zeitpunkt vollständig und transportsicher verpackt am zugänglichen Übergabeort bereitstehen.

Bei einem bestätigten Sachmangel tragen wir die erforderlichen Kosten der Rücksendung oder Abholung.

11. Frist für die Nacherfüllung

Die Nacherfüllung wird innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher durchgeführt.

Die konkrete Dauer hängt unter anderem ab von:

  • Art und Umfang des Mangels,

  • Verfügbarkeit des benötigten Ersatzteils,

  • Größe und Gewicht des Produkts,

  • Notwendigkeit einer Abholung,

  • Lieferzeit einer Ersatzware.

Sobald die gewählte Lösung feststeht, informieren wir über den vorgesehenen weiteren Ablauf.

12. Minderung oder Rücktritt

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann der Verbraucher den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

Dies kann insbesondere in Betracht kommen, wenn:

  • die Nacherfüllung verweigert wird,

  • die Nacherfüllung unmöglich ist,

  • der Mangel trotz eines Nachbesserungsversuchs weiterhin besteht,

  • die Nacherfüllung nicht innerhalb einer angemessenen Frist erfolgt,

  • der Mangel so schwerwiegend ist, dass ein sofortiger Rücktritt gerechtfertigt ist,

  • weitere gesetzliche Voraussetzungen für eine Minderung oder einen Rücktritt erfüllt sind.

Bei einem nur unerheblichen Mangel kann das gesetzliche Rücktrittsrecht eingeschränkt sein. Das Recht auf Minderung und sonstige gesetzliche Ansprüche bleiben nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften bestehen.

13. Rückerstattung nach Rücktritt oder Minderung

Wird eine vollständige Rückerstattung vereinbart oder ist sie gesetzlich geschuldet, erfolgt die Rückzahlung grundsätzlich über das bei der Bestellung verwendete Zahlungsmittel.

Nach Abschluss der erforderlichen Prüfung wird die Rückerstattung normalerweise innerhalb von 1 bis 3 Werktagen veranlasst.

Die anschließende Bearbeitung durch die Bank oder den Kartenaussteller kann weitere 10 bis 15 Werktage dauern. Für die Rückerstattung werden keine zusätzlichen Gebühren berechnet.

Bei einer vereinbarten Minderung wird der abgestimmte Teilbetrag über das ursprüngliche Zahlungsmittel zurückgezahlt.

14. Beweislast bei Verbraucherkäufen

Für die Beurteilung, ob ein Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war, gelten die gesetzlichen Beweislastregelungen für Verbraucherkäufe.

Zeigt sich innerhalb des gesetzlich festgelegten Zeitraums nach Übergabe ein mangelhafter Zustand, gilt die gesetzliche Vermutung zugunsten des Verbrauchers, soweit diese Vermutung nicht mit der Art der Ware oder des mangelhaften Zustands unvereinbar ist.

Nach Ablauf dieses Zeitraums gelten die allgemeinen gesetzlichen Beweisregeln.

15. Montagebedingte Probleme

Ein Artikel, der zur Selbstmontage bestimmt ist, ist mangelhaft, wenn die unsachgemäße Montage auf einer fehlerhaften oder unverständlichen Montageanleitung beruht.

Entsteht ein Schaden dagegen nachweislich ausschließlich dadurch, dass die mitgelieferte Montageanleitung nicht beachtet oder das Produkt eigenmächtig verändert wurde, liegt möglicherweise kein ursprünglicher Sachmangel vor.

Bitte unterbrechen Sie die Montage, wenn:

  • Bauteile fehlen,

  • Teile nicht zueinander passen,

  • Bohrungen oder Verbindungen offensichtlich falsch angeordnet sind,

  • tragende Komponenten beschädigt sind,

  • eine sichere Montage nicht möglich erscheint.

Kontaktieren Sie in diesem Fall den Kundenservice, bevor weitere Veränderungen am Produkt vorgenommen werden.

16. Nicht von der Mängelhaftung erfasste Umstände

Die gesetzliche Mängelhaftung erfasst grundsätzlich keine Schäden, die erst nach der Übergabe durch Umstände im Verantwortungsbereich des Käufers entstehen.

Dazu können insbesondere gehören:

  • normale Abnutzung,

  • unsachgemäße Nutzung,

  • Nichtbeachtung der Montage- oder Sicherheitshinweise,

  • ungeeignete Befestigung oder Verankerung,

  • Überschreitung der angegebenen Belastbarkeit,

  • eigenmächtige Umbauten, Bohrungen oder Zuschnitte,

  • Verwendung ungeeigneter Reinigungsmittel,

  • mangelnde Pflege oder Wartung,

  • Schäden durch Stöße, Umfallen oder äußere Gewalt,

  • Schäden durch eine Nutzung außerhalb des vorgesehenen Einsatzbereichs.

Ein Ausschluss kommt nur in Betracht, soweit der beanstandete Schaden tatsächlich auf einen solchen Umstand zurückzuführen ist. Gesetzliche Ansprüche wegen eines unabhängig davon bestehenden ursprünglichen Mangels bleiben unberührt.

17. Außenprodukte und Witterungseinflüsse

Gewächshäuser, Pavillons, Carports, Bistrosets und andere Außenprodukte müssen entsprechend ihrer Produktbeschreibung, Montageanleitung und Sicherheitshinweise verwendet und befestigt werden.

Nicht jeder Schaden durch Sturm, Schnee, Frost, Staunässe, Korrosion oder andere äußere Einwirkungen stellt einen ursprünglichen Sachmangel dar.

Ob dennoch ein Mängelanspruch besteht, wird anhand der zugesicherten Produkteigenschaften, der vorgesehenen Nutzung und der konkreten Schadensursache geprüft. Es erfolgt kein pauschaler Ausschluss gesetzlicher Rechte.

18. Verhältnis zu Widerruf und freiwilliger Rückgabe

Die gesetzlichen Mängelrechte bestehen unabhängig vom gesetzlichen Widerrufsrecht und vom freiwilligen Rückgaberecht.

Das Widerrufsrecht ermöglicht Verbrauchern innerhalb der gesetzlichen Frist eine Lösung vom Vertrag, ohne einen Mangel nachweisen zu müssen.

Die Mängelrechte betreffen dagegen Waren, die bei Übergabe nicht vertragsgemäß waren. Bei einem bestätigten Sachmangel tragen wir die erforderlichen Kosten der Nacherfüllung, Rücksendung oder Abholung.

Weitere Informationen zum Umgang mit beschädigten, unvollständigen oder falsch gelieferten Artikeln finden Sie in der Richtlinie „Reklamation und beschädigte Ware“. Einzelheiten zur sicheren Montage und bestimmungsgemäßen Verwendung finden Sie unter „Montage, Nutzung und Produktsicherheit“. Informationen zum Widerruf und zur freiwilligen Rückgabe finden Sie in der Widerrufsbelehrung sowie in der Rückgabe- und Rückerstattungsrichtlinie.